Die Grundlage meines veranschlagten Honorars ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen. (gesetzlich Versicherte, Selbstzahler*innen) bzw. die Gebührenordnung für Ärzte (privat Versicherte und Beihilfeberechtigte).
Wenn Sie sich für eine Psychotherapie im Einzelsetting oder mein Beratungs- und Coachingangebot interessieren, ist ein Vorgespräch immer notwendig. Die Kosten liegen bei 60,- Euro. Weder Ihre gesetzliche noch Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfeberechtigung übernehmen die Kosten für ein Vorgespräch.
Die psychotherapeutische Behandlung einer psychischen Störung mit Krankheitswert gehört zum Leistungsprogramm einer Krankenkasse. Sie können für die Abrechnung einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Die Abrechnung kann je nach Ihrem Versicherungsstatus auf vier verschiedenen Wegen erfolgen:
Grundsätzlich sind Sie als Krankenversicherte*r berechtigt, eine Gruppenpsychotherapie bei mir abrechnen zu lassen. Ein Vorgespräch, wie oben beschrieben, ist nicht notwendig. Wir beginnen direkt mit einer probatorischen Sitzung, für deren Kosten Ihre Krankenkasse aufkommt. Weitere Auskünfte kann ich Ihnen gerne telefonisch geben.
Für privat Versicherte & Beihilfeberechtigte gelten die gleichen Voraussetzungen wie oben bei meinem einzeltherapeutischen Angebot beschrieben.
Detaillierte Informationen zur Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse für eine Psychotherapie finden Sie hier:
Mein Beratungs- und Coachingangebot können Sie nur als Selbstzahler*in in Anspruch nehmen. Ich habe für Sie hier eine Kostenübersicht erstellt.
Ich erhebe eine Bereitstellungsgebühr, wenn Sitzungen unabgesagt ausfallen. Die Kosten hierfür betragen 70% des veranschlagten Honorars und liegen somit zwischen 35 und 112 Euro. Sie werden von keiner Krankenkasse übernommen. Erfahren Sie hier mehr dazu.